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BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Konkursantragspflicht in Kenntnis der Überschuldung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.1979 - 3 StR 145/79
Verurteilung wegen unterlassener Buchführung und Nichtaufstellung der Bilanzen - …
Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80
Da er, wie hieraus folgt, von vornherein erkannt hatte, daß die mangelhafte Buchführung ihn außerstande setzen würde, seiner Bilanzierungspflicht zu genügen, sind die beiden Vergehen nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 und § 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB nicht als zwei selbständige Taten, sondern als Einzelakte einer fortgesetzten Handlung begangen worden (vgl. BGH Beschl. v. 23. Mai 1979 - 3 StR 145/79 - m.w.N.; zuletzt BGH Beschl. v. 12. November 1980 - 2 StR 606/80 -). - BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - …
Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80
Dabei übersieht sie, daß sich insoweit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GmbHG für den Angeklagten die Überschuldung aus einer Jahresbilanz oder Zwischenbilanz hätte ergeben müssen (vgl. auch BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80 -). - BGH, 12.11.1980 - 2 StR 606/80
Fortgesetzter Betrug auf Grund der Beantragung von Wintergeld - Subjektiver …
Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80
Da er, wie hieraus folgt, von vornherein erkannt hatte, daß die mangelhafte Buchführung ihn außerstande setzen würde, seiner Bilanzierungspflicht zu genügen, sind die beiden Vergehen nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 und § 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB nicht als zwei selbständige Taten, sondern als Einzelakte einer fortgesetzten Handlung begangen worden (vgl. BGH Beschl. v. 23. Mai 1979 - 3 StR 145/79 - m.w.N.; zuletzt BGH Beschl. v. 12. November 1980 - 2 StR 606/80 -).
- BGH, 16.05.1984 - 3 StR 162/84
Konkurrenzen bei Bankrottstraftaten
Der Fortsetzungszusammenhang besteht nicht nur, wovon das Landgericht stillschweigend ausgeht, zwischen der vorsätzlichen Verletzung der Buchführungspflicht in den Formen des § 283 b Abs. 1 Nrn. 1 und 3 b (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79 - und vom 24. September 1980 - 3 StR 309/80 - bei Holtz MDR 1981, 100 ; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 1979 - 3 StR 145/79; vom 14. November 1980 - 2 StR 505/80 - und vom 27. November 1980 - 2 StR 657/80).